CDU-Informationsveranstaltung – Wärmepumpen & Co.

16. Mai 2023

Zum Thema „Wärmepumpen & Co.“ hatte die Schwalmtaler CDU zu einer Bürgerversammlung am 24.04.2023, um 19.30 Uhr in die Gaststätte Bax Tacken, Gladbacher Str. 35 in 41366 Schwalmtal eingeladen. Die CDU-Vorsitzende Gisela Jackels und der CDU-Fraktionsvorsitzende Thomas Paschmanns konnten im vollbesetzten Saal mehr als 90 interessierte Bürger begrüßen.

Nach einer Begrüßung durch die Parteivorsitzende Frau Jackels führte Herr Paschmanns in das Thema ein. Er betonte, dass der Einbau von Wärmepumpen, als Ersatz der bisherigen fossilen Energiearten Öl und Gas, für viele Eigentümer und Mieter Neuland ist und sicherlich aufgrund der aktuellen Situation in der Gegenwart sowie noch mehr für die Zukunft an Bedeutung gewinnen wird. Auch werden die erneuerbaren Energien Fernwärme, Photovoltaik- Solarkollektoranlagen neben der Wärmepumpe an Bedeutung gewinnen und die bisherigen fossilen Heizungssysteme auf Dauer ablösen. Aufgrund der politischen Vorgaben durch die Bundesregierung werden viele Heizungen durch Wärmepumpen und erneuerbare Energien ersetzt werden müssen. Herr Paschmanns begrüßte die Referenten für den fachlichen Vortrag, Herr Klaus Gervers, Gebiets-Vertriebsleiter der Firma Stiebel Eltron und Herr Marius Rheinfels von der Gebäude-Energieberatung Vieth aus Mönchengladbach-Hardt sehr herzlich. Die Referenten erklärten sach- und fachkundig die komplexe Thematik mit den damit verbundenen Einzelheiten im Detail. Allen Anwesenden war nicht bewusst, welche Erneuerungen und Folgen mit den Vorgaben der Bundesregierung verbunden sind bzw. sein werden.

Durch das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) wurden durch den Gesetzgeber wesentliche Regelungen für die Klimaneutralität in Deutschland getroffen. Ziel ist es, Klimaneutralität in Deutschland bis 2045 im Gebäudebestand zu erreichen. Ab dem 01.01.2024 dürfen bei Neuinstallation von Heizungsanlagen nur noch solche Geräte verwandt werden, die mindestens 65% erneuerbare Energien aufweisen. Dies entspricht ca. 30% der Heizlast. Um Eigentümer vor Härten zu schützen, sind Ausnahmen von der Regelung vorgesehen. So u.a., wenn Eigentümer älter als 80 Jahre sind und auch wenn diese in Mehrfamilienhäusern wohnen, welche bis zu sechs Wohneinheiten aufweisen. Weiter sind Ausnahmen bei Eigentümern vorgesehen, die staatliche Transferleistungen erhalten. Auch sind Regelungen für H2-Ready-Anlagen, wenn bis 2045 ein entsprechendes Versorgungsnetz vorhanden ist, vorgesehen.

Zu beachten ist, dass ein Bestandsschutz bestehender Anlagen bei Niedertemperatur- und Brennwerttechnik gegeben ist. Dies ist der Fall, wenn Heizungsanlagen, die nicht Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik entsprechen ist und ein Eigentümerwechsel nach 2002 stattgefunden hat. Diese müssen erst nach 30 Jahren ausgetauscht werden. Beim Ausfall einer Gasetagenheizung in einem Mehrfamilienhaus hat man drei Jahre Planungszeit, dann zehn Jahre Umrüstungszeit, um 65% erneuerbare Energien zu erlangen. Zu beachten ist, dass die Zeit für Gas abläuft. Enddatum für die Nutzung fossiler Brennstoffe in Heizungen ist der 31.12.2044.

Aufgrund der Vorgaben im Gebäude-Energie-Gesetz werden in der Zukunft die fossilen Energieträger Öl und Gas für die Heizungssysteme nicht mehr in der bisherigen Art und Weise betrieben werden können. Eine verstärkte Umstellung auf die erneuerbaren Energien ist daher unausweichlich. Zu den erneuerbaren Energien gehören Wärmepumpen, Fernwärme, Photovoltaikanlagen, Solarkollektoranalgen, aber auch Biomasseheizung und Solarthermie/PV, Kaminöfen bis 10% sind anrechenbar und Gasheizungen H2-Ready.

Ab dem 01.01.2024 dürfen bei der Neuinstallation von Heizungsanlagen nur noch solche eingebaut werden, die mindestens 65% erneuerbare Energien aufweisen. Da die bisherigen Öl- und Gasheizungen diesen Wert nicht erreichen, stellt sich für viele Gebäudebesitzer die Frage nach dem Einbau von Wärmepumpen.

Die Referenten betonten, dass es durchaus möglich ist, in Bestandsgebäuden Wärmepumpen einzubauen. Die Technik der Wärmepumpen gibt es schon seit den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts und ist nicht neu. Bei Wärmepumpen wird Wärme über Wasser transportiert. Die Wärmepumpe kann mit einem Kühlschrank verglichen werden. Dieser gibt Kälte ab. Die Wärmepumpe dagegen gibt Wärme ab. Diese Technik war in der Vergangenheit in Deutschland nicht so verbreitet. So sind z.B. in Finnland und Norwegen bald alle Immobilien mit Wärmepumpen ausgestattet. Deutschland bildet hier im internationalen Vergleich ein Schlusslicht. Zahlreiche Nachfragen der Bürger bezogen sich auf Technik und Voraussetzungen für den Einbau und Betrieb der Wärmepumpen.

So muss beim Einbau in Bestandsgebäuden immer eine sog. raumweise Heizlastberechnung mit Hydraulischem Abgleich gem. VdZ Verfahren B durchgeführt werden. Dazu gehört u.a. die Ermittlung der Wärmeverluste aller Bauteile des beheizten Raumes, die Bestimmung der notwendigen Leistung des Heizkörpers usw.

Der Einbau von Wärmpumpen ist auch in Bestandsgebäuden sinnvoll. Hier kann eine Gebäudesanierung sinnvoll sein, ist jedoch meist nicht zwingend erforderlich. Die Referenten wiesen darauf hin, dass eine Fußbodenheizung keine Pflicht ist und auch normale Heizkörper effizient eingeplant werden können.

Breiten Raum nahm die Frage ein, ob eine vorhandene Gas-/Ölheizung jetzt umgehend gewechselt werden sollte. Hier hat der Gesetzgeber mit dem sog. individuellen Sanierungsfahrplan (ISFP) vorgesorgt. Der individuelle Sanierungsfahrplan unterstützt den Hausbesitzer, die Sanierung des Ein-, Zwei-, oder Mehr­familien­hauses Schritt für Schritt zu planen. Er gibt außerdem einen lang­fristigen und detaillierten Über­blick über mögliche Sanierungs­maßnahmen und deren Einsparpotenzial. Um eine sachgerechte Entscheidung als Hausbesitzer überhaupt treffen zu können, kommt es u.a. auf die jeweilige spezifische Ausgangssituation des Gebäudes und den zukünftigen Zielzustand des Gebäudes nach einer Sanierung an. Um dies zu erreichen, kommt es auf eine Schritt- für Schritt- Sanierung an. Hierbei spielt der energetische Istzustand u.a. der Wände, des Daches, der Lüftung, der Fenster, der Böden, der Heizung, Wärmeverteilung, Warmwasser und Lüftung eine Rolle.

Entscheidend für ein Einbau von Wärmepumpen ist immer die Situation vor Ort. Es kommt immer auf die spezielle Situation an. Daher ist immer ein Vor-Ort-Termin mit einem Handwerker, einem Sachverständigen erforderlich. Eine Wärmepumpe muss genau ausgelastet sein und darf weder unter; noch überdimensioniert sein. Dazu dient auch der individuelle Sanierungsfahrplan. Die Wärmepumpe kann mit Öl- und Gasheizung nicht mehr verglichen werden. Die Referenten betonten, dass für die Wärmepumpe der Versicherungsschutz durch die Hausrat- und Gebäudeversicherung gegeben ist, wie bei der Öl- und Gasheizung auch. Bei Luftwasserwärmepumpen muss ein geeigneter Standort vorhanden sein, um Lärmbeschwerden der Nachbarn zu vermeiden. Allerdings ist bei neuen Geräten so gut wie kein Lärmpegel mehr vorhanden. Wichtig ist auch, dass für den Einbau von Wärmepumpen keine Bauerlaubnis erforderlich ist. Allerdings ist bei einer Beantragung der Erlaubnis jedoch Rechtssicherheit gegeben.

Breiten Raum nahmen auch die Förderungsmöglichkeiten für den Einbau von Wärmepumpen bzw. die Steigerung des energetischen Zielzustandes von Gebäuden ein. So gibt es für alle Maßnahmen verschiedene Fördermöglichkeiten, so vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) und von der staatlichen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Durch Fördermöglichkeiten können soziale Härten vermieden und auch erhebliche Einsparungen bei der Umrüstung erreicht werden. Bei der Inanspruchnahme von KfW-Mitteln ist grundsätzlich die Hausbank Ansprechpartner, da nur diese berechtigt ist, die Mittel bei der KfW zu beantragen. Der einzelne Hausbesitzer kann sich nicht direkt zur Beantragung von Mitteln an die KfW wenden, sondern dies geschieht über die eigene Hausbank. Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist dagegen die direkte Beantragung durch den Antragsteller gegeben. Von den Referenten wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei den Fördermöglichkeiten auch soziale Aspekte berücksichtigt werden, um so auch soziale Härten zu vermeiden.

Bevor überhaupt eine energetische Sanierung durchgeführt wird und durchgeführt werden sollte, ist die Beratung durch einen Energieberater erforderlich und sinnvoll. Vielfach wird man hier kann nicht drumherum kommen. Denn, wer Förderung vom Staat für sein Bau- und Sanierungsvorhaben erhalten will, muss vielfach einen Energieberater zurate ziehen. Die Energieberatung übernimmt etwa ein Architekt, Ingenieur, Heizungsbauer, Schornsteinfeger, Dachdecker oder Haustechniker. Sie analysieren den Energiebedarf eines Gebäudes und beraten zu Wärme- und Hitzeschutz, Heizungs- und Regelungstechnik bis hin zur Nutzung erneuerbarer Energien. Gerade über Förderprogramme für den Neubau und die energetische Modernisierung klären die Berater in der Regel auf.

Die Referenten betonten, dass es Aufgabe der Immobilienbesitzer ist, sich um die energetische Sanierung ihrer Gebäude zu kümmern und dementsprechend für eine Umstellung der fossilen Heizung auf eine Wärmepumpe zu sorgen. Dagegen ist die Sicherstellung des Versorgungsnetzes für die Energieversorgung als Element der Daseinsvorsorge Aufgabe der öffentlichen Hand. Auch die Vertreter der örtlichen CDU wiesen darauf hin, dass die Gemeinde nicht die Aufgaben der Hauseigentümer zur energetischen Sanierung übernehmen darf. Zur Klimaneutralität ist ganz alleine der Hausbesitzer zuständig.

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