Regionalrats-CDU unterstützt Projekte zur Verbesserung der Gewässerqualität

19. April 2017

Auch der Kreis Viersen hat im Vorjahr Geld von der Bezirksregierung zur Verbesserung der Qualität seiner Gewässer erhalten. Insgesamt über eine halbe Million Euro flossen in den Kreis, davon wurden 235.000 € für den naturnahen Ausbau des Kranenbachs in Schwalmtal verwendet. Das geht aus dem aktuellen Stand der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie hervor, der jetzt dem Regionalrat präsentiert worden ist.

In dessen Zuständigkeitsbereich hatte die Bezirksregierung 2016 insgesamt 2,5 Millionen Euro an Zuschüssen bereitgestellt. Die CDU-Fraktion begrüßt die Maßnahmen. „Saubere Gewässer sind ein Aushängeschild für unsere Region und für den Tourismus im Lande unverzichtbar“, so CDU-Regionalratsmitglied und Vorsitzende des Willicher Umweltausschusses Nanette Amfaldern. Nach Informationen des Umweltbundesamts hätten vielfältige Maßnahmen in den vergangenen Jahrzehnten zu einer Verbesserung der Wasserqualität geführt.

Kranenbach

Die Regionalrats-CDU unterstützt diese Entwicklung und setzt bei der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie auf Kooperationen mit den zuständigen Verbänden. „Die Richtlinie muss unter Mitwirkung der Eigentümer und Nutzer sowie nach optimalen Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten verwirklicht werden“, mahnt Michael Aach, CDU-Fraktionsvorsitzender des Kreises Viersen. Die Augen vor den Problemen verschließen sie deshalb nicht.

Das Ziel, die Verbesserung der Gewässerökologie und der Wasserqualität, wurde im ersten Bewirtschaftungszyklus von 2010 bis 2015 im Regierungsbezirk Düsseldorf nur bei etwa zehn Prozent der sogenannten Oberflächenwasserkörper erreicht. Die Umsetzung scheiterte meist aber nicht an mangelnder Bereitschaft. „Im Regierungsbezirk Düsseldorf sind große Organisationen wie Wupper-, Niers- und Erftverband für die Umsetzung der Projekte verantwortlich, aber auch viele kleine, teils ehrenamtlich geführte Wasser- und Bodenverbände“, so die Fachleute. Und bei den „Kleinen“ fehlten oft die personellen Kapazitäten und das nötige Know-how.

„Weiterhin ist das größte Problem bei der Maßnahmenrealisierung die fehlende Flächenverfügbarkeit“, hieß es im Regionalrat. Bei einer Novellierung des Landeswassergesetzes wurde deshalb ein Vorkaufsrecht bei Grundstücken an Gewässern eingeführt. Die Notare bekommen künftig eine „Flächenkulisse“. Sollte in deren Rahmen ein Grundstück veräußert werden, ist es zunächst der Bezirksregierung anzubieten. Diese prüft dann, ob ein Maßnahmenträger das Land kaufen möchte oder ob sie es selbst erwirbt. Die Kulisse ist in Bearbeitung.

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