CDU stimmt einstimmig für Grundsteuer-Hebesätze

19. November 2024

Im Rahmen der Grundsteuerreform, die auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurückgeht, wird die Gemeinde Schwalmtal die Hebesätze für die Grundsteuer anpassen müssen.

 

Konkret sollen daher ab 2025 die folgenden einheitlichen Hebesätze in Schwalmtal gelten:

 

– Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe): 471 %

– Grundsteuer B (für Wohn- und Nichtwohngrundstücke): 582 %

 

Für eine „aufkommensneutrale“ Umsetzung hat das Land Nordrhein-Westfalen diese Werte empfohlen, damit die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer stabil bleiben. Die Reform kann jedoch dazu führen, dass sich die Steuerlast für einzelne Bürgerinnen und Bürger sowie Betriebe verändert. Im Zuge der Anpassung der Hebesätze wird auch die Frage aufgeworfen, ob Schwalmtal zukünftig differenzierte Hebesätze für verschiedene Grundstücksarten definieren soll oder ob ein einheitlicher Hebesatz sinnvoller wäre. Ein differenzierter Hebesatz ist nicht nur mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand verbunden sondern auch mit einem hohen Prozessrisiko. Hier soll zunächst die Entwicklung im Land abgewartet werden. Daher hat die Verwaltung die Einführung einheitlicher Hebesätze empfohlen.

 

Wir, die CDU Schwalmtal, haben uns gemeinsam mit der SPD und der FDP dafür ausgesprochen, den Vorschlag der Verwaltung zu übernehmen und einheitliche Hebesätze für die Grundsteuer zu beschließen. Wir glauben, dass dies im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger von Schwalmtal ist und eine faire und transparente Lösung darstellt.

 

👉Grundsätzlich sind steuerliche Anpassungen oder Steuererhöhungen nie schön. Wenn wir allerdings an keiner Stelle Anpassungen vornehmen, dann sorgt das gleichzeitig dafür, dass die Kommune freiwillige Leistungen kürzen muss, was wiederum nicht im Sinne der Bürgerschaft sein kann.

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